Kosten und Abrechnung
gesetzlich Versicherte | Privatpatient*innen und Beihilfeversicherte| Selbstzahler*innen| Paartherapie| Beratung, Supervision, Schulungen, Fortbildung, Workshops, Vorträge
Gesetzlich Versicherte
Als Vertragsbehandlerin mit anteiligem Kassensitz kann ich in begrenztem Umfang Therapie- und Diagnostikplätze anbieten. Die Leistungen werden in diesem Fall über Ihre Versichertenkarte abgerechnet. Wenn die Anzahl der Kassenplätze belegt ist, steht ein weiteres Kontingent für Privatpatient*innen und Selbstzahler*innen zur Verfügung. Durch den Kassensitz kann ich leider keine Angebote in Kostenerstattung machen.
Privatpatient*innen und Beihilfeversicherte
Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin bin ich im Arzt- und Psychotherapeutenregister (gemäß § 4 der Ärzte-Zulassungsverordnung) eingetragen und kann daher mit allen privaten Krankenkassen und Beihilfestellen abrechnen. Da die Leistungen der privaten Krankenversicherungen (PKV) jedoch nicht einheitlich geregelt sind, sollten Sie vor Beginn der Behandlung die Kostenübernahme und die Anzahl der genehmigten Sitzungen bei Ihrer Versicherung erfragen. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Als Beamt*innen oder Angestellte des öffentlichen Dienstes übernimmt die Beihilfe i.d.R. einen Anteil der Kosten für die Behandlung. Es hängt von Ihrem Versicherungsumfang ab, ob Ihre private Versicherung den gesamten Restbetrag übernimmt oder Sie einen Restbetrag selbst bezahlen müssen. Daher ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme von beiden Stellen bestätigen zu lassen.
Selbstzahler*innen
Natürlich ist es auch möglich, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu zahlen. Damit ersparen Sie sich den bürokratischen Aufwand mit der Krankenkasse und können die Behandlung als Privatsache betrachten, die nirgendwo dokumentiert wird. Dies kann von Vorteil sein, wenn Sie in den nächsten Jahren eine Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung abschließen oder verbeamtet werden wollen. Die therapeutischen Leistungen werden gemäß der GOP (Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten) in Rechnung gestellt. Eventuell können Sie die Therapiekosten steuerlich als "außergewöhnliche Belastungen" absetzen, sofern Sie einen bestimmten Betrag überschreiten.
Paartherapie
Paarberatung ist keine Kassenleistung. Die Kosten, die ich Ihnen bei Interesse gerne persönlich erläutere, müssen daher selbst getragen werden.
Beratung, Supervision, Schulungen, Fortbildung, Workshops, Vorträge
Die Kosten hierfür richten sich nach Umfang und Inhalt des Angebotes und werden im Einzelfall besprochen und festgelegt.