Headerbild

Kosten und Abrechnung

gesetzlich Versicherte|Privatpatienten und Beihilfeversicherte|Selbstzahler|Beratung|
Paartherapie|Schulungen, Fortbildungen, Workshops, Vorträge

Gesetzlich Versicherte

Sollten Sie gesetzlich versichert sein, können die Kosten für eine Psychotherapie über das Kostenerstattungsverfahren auch von ihrer Krankenkasse übernommen werden. In der Regel verweisen die gesetzlichen Krankenkassen auf Nachfrage zunächst an sogenannte Vertragsbehandler (niedergelassene kassenärztliche Psychotherapeuten). Aufgrund der regionalen Unterversorgung entstehen bei Vertragsbehandlern aktuell Wartezeiten von bis zu einem Jahr. Da diese im Einzelfall unzumutbar sind, sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Kostenerstattung für Psychotherapeutische Behandlung nach SGB V § 13.3 vor. Dazu muss der Versicherte i.d.R. drei bis sieben Absagen von Vertragspsychotherapeuten dokumentieren (Wartezeit länger als drei Monate) eine Dringlichkeitsbescheinigung von einem Facharzt (z.B. Hausarzt oder Psychiater) und eine formlose Beantragung der Kostenübernahme an seine Krankenkasse schicken.

Bei der Beantragung bin ich Ihnen gerne persönlich behilflich.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren der Bundespsychothera-peutenkammer: Ratgeber Kostenerstattung

Privatpatienten und Beihilfeversicherte

Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin bin ich im Arzt- und Psychotherapeutenregister (gemäß § 4 der Ärzte-Zulassungsverordnung) eingetragen und kann daher mit allen privaten Krankenkassen und Beihilfestellen abrechnen. Da die Leistungen der privaten Krankenversicherungen (PKV) jedoch nicht einheitlich geregelt sind, sollten Sie vor Beginn der Behandlung die Kostenübernahme und die Anzahl der genehmigten Sitzungen bei Ihrer Versicherung erfragen. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Als Beamter oder Angestellter des öffentlichen Dienstes übernimmt die Beihilfe die Kosten für die Behandlung im Allgemeinen im Umfang von 50%. Auch hier ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme bestätigen zu lassen.

Selbstzahler

Natürlich ist es auch möglich, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu zahlen. Damit ersparen Sie sich den bürokratischen Aufwand mit der Krankenkasse und können die Behandlung als Privatsache betrachten, die nirgendwo dokumentiert wird. Dies kann von Vorteil sein, wenn Sie in den nächsten Jahren eine Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung abschließen oder verbeamtet werden wollen. Die therapeutischen Leistungen werden gemäß der GOP (Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) in Rechnung gestellt. Eventuell können Sie die Therapiekosten steuerlich als "außergewöhnliche Belastungen" absetzen, sofern Sie einen bestimmten Betrag überschreiten.

Beratung

Der Preis für Beratung wird im Einzelfall ausgehandelt und richtet sich nach Zweck und Umfang der Beratung. Der Stundensatz liegt hier bei 100 Euro.

Paartherapie

Paarberatung ist keine Kassenleistung. Die Kosten, die ich Ihnen bei Interesse gerne persönlich erläutere, müssen daher selbst getragen werden.

Schulungen, Fortbildungen, Workshops, Vorträge

Die Kosten hierfür richten sich nach Umfang und Inhalt des Angebotes und werden im Einzelfall ausgehandelt. Mein Stundensatz liegt bei 100 Euro.